1. Rücksicht auf die anderen
    Jeder Skifahrer* muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer* muss auf Sicht fahren. er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer* muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
  4. Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer* für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren und Anfahren
    Jeder Skifahrer*, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten
    Jeder Skifahrer* muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer* muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abfahrt
    Ein Skifahrer*, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
  8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer* muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Verhalten bei Unfällen
    Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer*, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

* Unter der Bezeichnung „Skifahrer“ werden hier sowohl Skifahrer als auch alle anderen Wintersportler die Ski oder ski-ähnliche Gleitgeräte (Snowboard, Rodel, Fun Carver, Bobs etc.) benutzen,verstanden.